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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Künstlerin und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragsvergabe an die Künstlerin als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Mit Erhalt der Werke erwirbt der Käufer das Eigentum daran. Irgendwelche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken werden dem Käufer dagegen nicht eingeräumt. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, die Werke ohne Zustimmung der Künstlerin öffentlich auszustellen (egal in welchem Medium). 1.2. Die Werke gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung in den Besitz des Auftraggebers über. 1.3. Die Künstlerin hat das Recht, Kopien der Werke (Hard- und Softcopies) für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, muß er dies unverzüglich der Künstlerin mitteilen. 1.4. Das Recht auf Veröffentlichung der Werke kann dem Auftraggeber durch Zustimmung der Künstlerin eingeräumt werden. Ist diese Nutzung nicht gewerblicher Natur ist sie kostenlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich dann lediglich, den Namen der Urheberin sichtbar zu nennen. 1.5. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung oder wird aus einer privaten eine gewerbliche Nutzung, verliert der Auftraggeber sofort jedes weitere Recht auf Veröffentlichung der Werke. Davon unberührt bleibt das Recht der Künstlerin, bei konkreter Schadensberechnung einen entsprechenden Schaden geltend zu machen. 2. Vergütung 2.1. Die Vergütungen sind zahlbar ohne Abzug. 2.2. Die Vergütungen sind vor Versand der Werke bzw. bei Übergabe fällig. Werden die Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. 2.3. Werden die Werke erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen gewerblich genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. 2.4. Soll ein Werk schneller als fertig werden als die aktuelle Wartezeit beträgt, so ist ein Eilzuschlag von 25% des Bildpreises fällig. 2.5. Bei Nichtabnahme des Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet 25% des Bildpreises als Anteil vom Arbeitsaufwand und den Materialkosten zu zahlen. 2.6. Gutscheine können nur gegen Vorkasse ausgestellt werden. Zahlbar sind der Bildpreis und die Versandkosten 2.7. Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gutschein wertlos. 3. Herausgabe von Daten 3.1. Die Künstlerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Künstlerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 3.2. Hat die Künstlerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Künstlerin verändert werden. 3.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftrag-geber. 3.4. Die Künstlerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Künstlerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 4. Haftung 4.1. Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 4.2. Die Zusendung und Rücksendung von Werken und Vorlagenfotos erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 4.3. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Künstlerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Künstlerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber nach der Endabnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Künstlerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber der Künstlerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 6. Schlussbestimmungen 6.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Künstlerin als Gerichtsstand vereinbart. 6.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. |
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